Zum 01.01.2022 steigt die Freigrenze von 44 EUR auf 50 EUR.
Ob als
- Geschenkidee,
- Werbemittel oder
- pragmatische Lösung bei pandemiebedingten Absagen für Reise bzw. Veranstaltungen:
Gutscheine sind flexibel einsetzbar und beliebter denn je.
Nicht zuletzt werden sie auch von Arbeitgebern gern als „Incentive“ oder Mitarbeitermotivation genutzt.
Quelle:
b.b.h. Bundesverband Selbstverständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter: www.bbh.de