Zum 01.01.2022 steigt die Freigrenze von 44 EUR auf 50 EUR. 

Ob als 

  • Geschenkidee, 
  • Werbemittel oder 
  • pragmatische Lösung bei pandemiebedingten Absagen für Reise bzw. Veranstaltungen: 

Gutscheine sind flexibel  einsetzbar und beliebter denn je. 
Nicht zuletzt werden sie auch von Arbeitgebern gern als „Incentive“ oder Mitarbeitermotivation genutzt.

Quelle: 
b.b.h. Bundesverband Selbstverständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter: www.bbh.de